(1) Allgemeine Angaben

Die PCC Societas Europaea (PCC SE) ist eine nicht-börsen-notierte Kapitalgesellschaft europäischen Rechts mit Sitz in Duisburg und die Muttergesellschaft des PCC-Konzerns. Die Anschrift ist Moerser Str. 149, 47198 Duisburg, Deutschland. Die PCC SE ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 19088 eingetragen.

Der Konzernabschluss der PCC SE wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) aufgestellt, die bis zum Abschlussstichtag von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum 31. Dezember 2022 verpflichtend anzuwenden waren. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften beachtet worden. Dem Konzernabschluss liegt der Grundsatz der Unternehmensfortführung zugrunde.

Der Stichtag für die Aufstellung des Konzernabschlusses ist der 31. Dezember 2022, der zugleich auch Stichtag für den Jahresabschluss der PCC SE ist. Das Geschäftsjahr des Konzerns entspricht dem Kalenderjahr.

Die Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind ebenfalls zu diesem Stichtag aufgestellt. Die Abschlüsse der PCC SE sowie der einbezogenen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Berichtswährung ist Euro. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben, es können sich daher Rundungsdifferenzen ergeben.

Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der PCC-Gruppe sind zur Verbesserung der Übersichtlichkeit in der Darstellung teilweise zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang erläutert. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Der PCC-Konzern stellt kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten gemäß IAS 1.60 in der Bilanz als getrennte Gliederungsgruppen dar, die im Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 teilweise zusätzlich nach ihren jeweiligen Laufzeiten untergliedert sind.

Der Vorstand der PCC SE hat diesen Abschluss in der Sitzung am 27. April 2023 aufgestellt, den aufgestellten Abschluss dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und zur Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernabschluss der PCC SE wird beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Veröffentlichung eingereicht.

(2) Änderungen in der Rechnungslegung und noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Die Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ umfassen eine Aktualisierung des Verweises auf das überarbeitete Rahmenkonzept 2018 sowie eine Ergänzung des IFRS 3 um die Vorschrift, dass ein Erwerber IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ oder IFRIC 21 „Abgaben“ anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat, um Schulden zu identifizieren, die bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen wurden. Darüber hinaus wurde der IFRS 3 um die Vorschrift ergänzt, dass ein Erwerber Eventualforderungen ausdrücklich nicht ansetzen darf.

Die Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“ sehen das Verbot vor, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage die Erlöse abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die mit der Sachanlage produziert werden, bevor diese in den beabsichtigten Zustand versetzt wird. Stattdessen werden die Aufwendungen der Produktion und die Erlöse aus dem Verkauf dieser Artikel in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ beziehen sich auf die Definition von Erfüllungskosten belastender Verträge. Die Definition wurde dahingehend konkretisiert, dass die Erfüllungskosten die Kosten umfassen, die direkt mit dem Vertrag zusammenhängen. Diese bestehen zum einen aus den Kosten, die einem Unternehmen durch den Vertrag zusätzlich entstehen (zum Beispiel direkte Lohn- und Materialkosten) und zum anderen aus den Kosten, die dem Vertrag direkt zurechenbar sind (zum Beispiel anteilige Abschreibungen von Sachanlagen, die bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden).

Die jährlichen Verbesserungen der IFRS beinhalten eine Vielzahl kleinerer Änderungen verschiedener Standards zur Klarstellung bestehender Vorschriften und Berichtigung bestehender Inkonsistenzen.

Aus den in der Tabelle aufgeführten erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der PCC SE.

wdt_ID Erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt gemäß IASB Erstmalige Pflichtanwendung in der EU
1 Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“: Referenz auf das Rahmenkonzept 1. Januar 2022 1. Januar 2022
2 Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“: Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung 1. Januar 2022 1. Januar 2022
3 Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“: Nachteilige Verträge – Kosten der Vertragserfüllung 1. Januar 2022 1. Januar 2022
4 Jährliches Verbesserungsprojekt Zyklus 2018 – 2020 1. Januar 2022 1. Januar 2022

Noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen beziehungsweise Änderungen an diesen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2022 noch nicht anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen sind teilweise noch nicht in EU-Recht übernommen worden („Endorsement“) und werden vom PCC-Konzern nicht angewandt. Die PCC-Gruppe prüft derzeit, inwieweit neue noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden. Derzeit wird erwartet, dass die aufgelisteten noch nicht anzuwendenden Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

wdt_ID Noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Verpflichtender Erstanwendungszeit- punkt gemäß IASB Erstmalige Pflichtanwendung in der EU
1 IFRS 17 „Versicherungsverträge“ 1. Januar 2023 1. Januar 2023
2 Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und an IFRS Practice Statement 2: Angabe von Rechnungslegungsmethoden 1. Januar 2023 1. Januar 2023
3 Änderungen an IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 1. Januar 2023 1. Januar 2023
4 Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion resultieren 1. Januar 2023 1. Januar 2023
5 Änderungen an IFRS 17 „Versicherungsverträge“: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen 1. Januar 2023 1. Januar 2023
6 Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“: 1. Januar 2024 noch unbekannt
7 – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
8 – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts
10 – Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen
11 Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“: Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen 1. Januar 2024 noch unbekannt
12 IFRS 14 „Regulatorische Abgrenzungsposten“ 1. Januar 2016 Keine Anerkennung durch die EU

(3) Konsolidierungskreis

Neben der PCC SE werden alle wesentlichen Tochterunternehmen voll in den Konzernabschluss der PCC-Gruppe einbezogen. Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert, sondern als Finanzinvestition in Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB befindet sich in Abschnitt (44).

wdt_ID Vollkonsolidierte Tochterunternehmen Inland Ausland
1 01.01.2021 10 38
2 Zugänge 0 1
3 Abgänge / Verschmelzungen 0 1
4 01.01.2022 10 38
5 Zugänge 0 1
6 Abgänge / Verschmelzungen 1 0
7 Vollkonsolidierte Tochterunternehmen zum 31.12.2022 9 39

Im Geschäftsjahr 2022 gab es mit der PCC Chemicals Corporation, Wilmington, (Delaware, USA), im Segment Holding & Projekte einen Zugang zum Konsolidierungskreis. Die CATCH66 GmbH, Duisburg, wurde nach der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs auf die PCC SE verschmolzen. Außerdem wurde die PCC Specialties GmbH in PCC Thorion GmbH umfirmiert, der Geschäftszweck dieser Beteiligung geändert und deren Sitz nach Duisburg verlegt.

(4) Konsolidierungsmethoden

In den Konzernabschluss der PCC-Gruppe werden die auf Grundlage einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellten Einzelabschlüsse der PCC SE sowie aller wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, auf welche die PCC SE die Beherrschung ausüben kann.

Die Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt des Erwerbs vollkonsolidiert. Der Zeitpunkt des Erwerbs ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die Muttergesellschaft die Beherrschung dieser Konzerngesellschaften erlangt hat. Die Tochterunternehmen werden so lange in den Konzernabschluss einbezogen, bis die Beherrschung dieser Unternehmen nicht mehr vorliegt.

Der Erwerb von Tochterunternehmen wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss eventuell verbundene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst.

Dabei wird der Kaufpreis auf die erworbenen Vermögenswerte und Schuldenpositionen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung verteilt. Sofern sich im Zuge dieser Verteilung ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem erworbenen anteiligen Nettovermögen ergibt, wird dieser als Goodwill aktiviert. Für den Fall, dass sich ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Ein eventuell entstandener Goodwill wird mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Näheres ist dazu in Abschnitt (19) erläutert.

Alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert. Zwischenergebnisse werden, sofern wesentlich, herausgerechnet.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden, werden in der Konzernbilanz mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden wird der Equity-Wertansatz entsprechend dem anteilig erwirtschafteten Jahresergebnis und der vereinnahmten Dividenden fortgeschrieben. Ein bei der Erstkonsolidierung entstehender möglicher Unterschiedsbetrag wird im Equity-Wertansatz berücksichtigt. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass hinsichtlich der Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder an einem Gemeinschaftsunternehmen ein Wertminderungsaufwand berücksichtigt werden muss. In diesem Fall wird der Unterschied zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag als Wertminderung erfasst und in der Position „Ergebnis aus at Equity bewerteten Beteiligungen“ in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.

(5) Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine auf die Bilanzierung

Im Geschäftsjahr 2022 hielt die Konjunkturerholung nach dem pandemiebedingten weltweiten Einbruch der Wirtschaftsaktivitäten vor zwei Jahren grundsätzlich weiter an, auch wenn sie geringer ausfiel, als ursprünglich prognostiziert. Strikte Corona-Beschränkungen und Lockdowns in China behinderten die wirtschaftliche Dynamik und trübten die weltweite konjunkturelle Entwicklung. Hohe Inflationsraten belasten sowohl den privaten Konsum als auch die Investitionen der Unternehmen. Darüber hinaus verschärften insbesondere der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen den Druck auf Rohstoffverfügbarkeit, Transportwege und Lieferkettenstabilität zusätzlich. Knappe Rohstoffe, beschränkte Transportmöglichkeiten aus Asien nach Europa sowie die weiterhin hohe Nachfrage nach Industrieprodukten führten zu sehr starken Preisanstiegen für chemische Rohstoffe.

Auf das diversifizierte Portfolio von Geschäftsbereichen der PCC-Gruppe wirkten sich die genannten Einflussfaktoren unterschiedlich aus. Insgesamt zeigte sich das Chemiegeschäft infolge weiterhin hoher Nachfrage mit entsprechend konstant hoher Auslastung der Produktionsanlagen sowie teilweise hohen Preisniveaus bei vielen chemischen Rohstoffen ausgesprochen robust. Die Preisanstiege führten verkaufsseitig zu hohen Umsatz- und Ergebnisbeiträgen. Auf der Einkaufsseite ergab sich aus den anhaltend hohen Preisen bei gleichzeitig weiter erhöhten Vorratsbeständen – eine Vorsorgemaßnahme aufgrund der fortgesetzten Transport- und Lieferkettenproblematik – ein Aufbau des Working Capitals.

Die Verkaufspreise für Siliziummetall (Segment Silizium & Derivate) gerieten im Jahresverlauf 2022 allerdings unter Druck. Grund dafür ist einerseits die rückläufige Nachfrage unter anderem aus der stark vom Automotive-Sektor abhängigen Aluminiumindustrie. Andererseits drängten verstärkt Mengen aus China auf den europäischen Markt. In Erwartung fallender Preise hielten sich Abnehmer mit Zukäufen zurück. Parallel dazu stiegen die Rohstoffeinkaufspreise, unter anderem für Kohle, sowie Transportkosten infolge des Krieges in der Ukraine stark an.

Die Bedingungen im intermodalen Transportgeschäft blieben im Allgemeinen auch 2022 angespannt. Hauptursachen dafür waren neben dem weiter bestehenden Ungleichgewicht auf dem internationalen Containermarkt die gestiegenen Kosten für den LKW-Abtransport von Containern. Darüber hinaus wurde der Aufbau einer regelmäßigen Transportverbindung von der ukrainisch-polnischen Grenze zu den polnischen Seehäfen aufgrund der teilweise chaotischen Bedingungen im Grenzgebiet und der teilweisen Überlastung der polnischen Häfen gehemmt.

Wegen der beschriebenen wesentlichen und weiter anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine überprüfte die Konzernleitung das Expected-Credit-Loss (ECL)-Modell hinsichtlich der Einschätzungen und Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Die PCC-Gruppe hatte im Geschäftsjahr 2022 wie im Vorjahr keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen. Die Aktivitäten der PCC-Gruppe haben kein signifikantes einzelnes Branchen-Exposure, sondern vornehmlich Kundenbonitätsrisiken. Infolgedessen blieb der Ansatz zur Ermittlung eines Ausfallsrisikos bei künftig zu erwartenden Forderungsausfällen unverändert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden fortwährend und auch verstärkt hinsichtlich möglicher pandemiebedingter Ausfälle überwacht.

Die wesentlichen Geschäftsbereiche der PCC-Gruppe führten im Laufe des Geschäftsjahres oder im Rahmen der Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse Werthaltigkeitsprüfungen ihrer Vermögenswerte sowie der Geschäfts- und Firmenwerte durch. Anlass für diese Prüfungen waren Veränderungen im Marktumfeld, Währungsentwicklungen sowie damit verbundene aktualisierte Planungsrechnungen. Insgesamt ergab sich hieraus kein wesentlicher Wertminderungsbedarf. In der abgelaufenen Periode wurden Wertminderungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) erfasst.

Über die genannten Effekte hinaus konnten wir keine Auswirkungen resultierend aus der Corona-Pandemie beziehungsweise des Krieges in der Ukraine auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PCC-Gruppe feststellen.

Die Entwicklung der Corona-Pandemie ist nach wie vor dynamisch. Darüber hinaus bestehen mit dem Krieg in der Ukraine politische und wirtschaftliche Risiken, die außerhalb des Einflussbereichs der PCC-Gruppe liegen. Sowohl die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie als auch des Krieges in der Ukraine können weiterhin zu erhöhten Risiken hinsichtlich der Wertschöpfung mit und der Werthaltigkeit von Vermögenswerten führen. Die in der Weltwirtschaft weiterhin vorherrschende Unsicherheit könnte Lieferanten, Kunden und andere Geschäftspartner belasten und zum Beispiel zu einer Unterbrechung von Lieferketten, Zahlungsausfällen oder betrieblichen Änderungen führen. Die PCC-Gruppe wird die Auswirkungen weiterhin sorgfältig überwachen. Dies gilt auch für die Auswirkungen auf Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie wesentliche Annahmen in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte.

Sachanlagen

Sachanlagen werden gemäß IAS 16 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für Reparatur und Wartung von Sachanlagen werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Eine Aktivierung erfolgt für turnusmäßige Wartungen von Großanlagen oder beim Austausch von wesentlichen Komponenten, sofern ein zusätzlicher künftiger Nutzen erwartet wird. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

wdt_ID in Jahren 31.12.2022 31.12.2021
1 Bauten und Gebäude 4 – 75 4 – 75
2 Technische Anlagen und Maschinen 2 – 30 3 – 30
3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 30 3 – 37

Zu den Nutzungsdauern von Vermögenswerten aus Leasingverhältnissen wird auf Abschnitt (21) verwiesen.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf angepasst.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bilanziert. Sind die Voraussetzungen für die Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfüllt, werden auch diese aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte werden grundsätzlich linear entsprechend ihrer geschätzten Nutzungsdauer abgeschrieben. Dabei wird von Nutzungsdauern zwischen einem und 42 Jahren ausgegangen. Die im Konzern aktivierten immateriellen Vermögenswerte haben – ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte – begrenzte Nutzungsdauern. Die immateriellen Vermögenswerte des PCC-Konzerns beinhalten im Wesentlichen Konzessionen zum Betrieb von technischen Anlagen.

Die Kosten für Forschung und Entwicklung werden nach IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ bilanziert. Die Forschungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand gebucht. Die Entwicklungskosten werden unter bestimmten Voraussetzungen (siehe IAS 38.57) in Abhängigkeit vom möglichen Ergebnis der Entwicklungsaktivitäten aktiviert. Entwicklungskosten eines Projekts qualifizieren sich zur Aktivierung, wenn das Projekt technisch realisierbar und daher eine interne Nutzung oder ein Verkauf des Vermögenswerts möglich ist und auch die Absicht sowie die Mittel bestehen, diesen fertigzustellen und zu nutzen oder zu verkaufen. Die Einschätzung dieses möglichen Ergebnisses erfordert wesentliche Annahmen durch die jeweilige Geschäftsleitung. Des Weiteren muss der Konzern belegen, dass die Ausgaben, welche dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnen sind, zuverlässig ermittelt werden können.

Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich um jene Vermögenswerte, die im Rahmen der Produktion oder bei der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), die sich in der Herstellung befinden (unfertige Erzeugnisse) oder die im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs zum Verkauf gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Waren). Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Die Folgebewertung der Vorräte erfolgt aus den auf Basis des First-In-First-Out-Verfahrens (FIFO) oder auf Basis der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und ihrem Nettoveräußerungswert, je nachdem welcher Wert niedriger ist, das heißt, sie erfolgt aus dem im normalen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Fertigstellungs- und Vertriebskosten.

Fremdkapitalkosten

Direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten, die im Rahmen des Erwerbs, des Baus oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts anfallen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Sie werden bis zu dem Zeitpunkt aktiviert, ab dem der Vermögenswert für die vorgesehene Nutzung bereit ist. Dabei wird der jeweilige Fremdkapitalkostensatz angesetzt. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie anfallen.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn die PCC SE oder eines ihrer Tochterunternehmen bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Handelstag angesetzt, also dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf beziehungsweise zum Verkauf verpflichtet.

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden anhand ihrer Beschaffenheit und ihres jeweiligen Verwendungszwecks nach IFRS 9 in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:

(a) Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (aC)
Finanzielle Vermögenswerte werden in die Kategorie aC eingeordnet, wenn sie im Rahmen eines auf die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme ausgerichteten Geschäftsmodells gehalten werden (strenge Geschäftsmodellbedingung). Zudem muss der Vermögenswert so ausgestaltet sein, dass er nur zu zeitlich festgelegten Zahlungsströmen führt, die Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag darstellen (Zahlungsstrombedingung). Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich in die Kategorie aC eingeordnet, es sei denn, es handelt sich um ausschließlich zu Handelszwecken gehaltene Finanzpassiva, Derivate oder Verbindlichkeiten, für welche die Fair-Value-Option ausgeübt wurde. Der Bewertungskategorie aC werden in der PCC-Gruppe die „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ zugeordnet sowie Forderungen und Ausleihungen, die in den Positionen „Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ und „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen sind. Zudem fallen „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ unter diese Bewertungskategorie. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von Derivaten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Zugangsbewertung erfolgt für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert, der in der Regel dem Nennwert der Forderung beziehungsweise dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche langfristige Forderungen und Kredite werden zum Barwert angesetzt. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, werden dem beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten hinzugerechnet. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente der Kategorie aC erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Wertänderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

(b) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVtOCI)
Finanzielle Vermögenswerte werden in die Kategorie FVtOCI eingeordnet, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, um sowohl vertraglich vereinbarte Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen (gemilderte Geschäftsmodellbedingung). Zudem muss der Vermögenswert so ausgestaltet sein, dass er nur zu zeitlich festgelegten Zahlungsströmen führt, die Zins- und Tilgungszahlungen für eine Kapitalüberlassung darstellen (Zahlungsstrombedingung). Eigenkapitaltitel erfüllen nie die Zahlungsstrombedingung, können aber freiwillig als FVtOCI bewertet werden. Im PCC-Konzern werden Anteile an Tochterunternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert werden, der Bewertungskategorie FVtOCI zugeordnet. Zudem fallen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, darunter. Finanzielle Verbindlichkeiten dürfen grundsätzlich nicht der Kategorie FVtOCI zugeordnet werden. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der in den überwiegenden Fällen den Anschaffungskosten entspricht. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission von finanziellen Vermögenswerten zuzurechnen sind, werden dem beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte hinzugerechnet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Rahmen der Folgebewertung erfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt und erst bei Abgang erfolgswirksam erfasst (Recycling). Dagegen verbleiben erfasste Beträge aus Eigenkapitaltiteln bei Abgang des Finanzinstruments im Eigenkapital (kein Recycling).

(c) Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVtPL)
Alle Finanzinstrumente, die nicht die Zugangsbedingungen der beiden erstgenannten Kategorien erfüllen, sind grundsätzlich der Kategorie FVtPL zuzuordnen. Dazu zählen Eigenkapitaltitel, sofern sie nicht freiwillig der Kategorie FVtOCI zugeordnet wurden, Derivate und alle weiteren Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden. Zudem kann in bestimmten Fällen die Fair-Value-Option für die Klassifizierung von Finanzinstrumenten freiwillig, aber unwiderruflich ausgeübt werden. Die Zugangs- und die Folgebewertung von Finanzinstrumenten der Kategorie FVtPL erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Wertänderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird eine bilanzielle Vorsorge für erwartete Wertminderungen erfasst. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden dazu auf Basis historischer Ausfälle und in die Zukunft gerichteter Schätzungen erwartete Ausfallraten ermittelt (Stufe 2 des Wertminderungsmodells). Um sowohl dem Geschäftsmodell als auch der jeweiligen Kundenstruktur und dem wirtschaftlichen Umfeld der geografischen Region Rechnung zu tragen, werden für die einzelnen Konzerngesellschaften spezifische Ausfallraten ermittelt. Eine zusätzliche Differenzierung erfolgt durch die Klassifizierung des Forderungsportfolios anhand der Dauer der Überfälligkeiten. Liegen objektive Hinweise dafür vor, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte als wertgemindert anzusehen sind, werden diese einzeln auf eine Wertminderung geprüft (Stufe 3 des Wertminderungsmodells). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Insolvenzverfahren über den Schuldner einer Forderung eröffnet wurde oder andere substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung, beispielsweise eine deutliche Verschlechterung der Bonität, vorliegen. Die Wertberichtigungen werden über ein aktivisches Wertberichtigungskonto erfasst. Erst bei Uneinbringlichkeit der Forderung werden der Bruttowert und die Wertberichtigung ausgebucht. Für Vertragsvermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten keine erwarteten Wertminderungen ermittelt.

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert, der ihnen am Tag des Vertragsabschlusses beizumessen ist, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert wurde und, falls ja, von welcher Art der abgesicherte Posten ist. Der PCC-Konzern designiert bestimmte derivative Finanzinstrumente entweder (a) als Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts, einer Verbindlichkeit oder einer bilanzunwirksamen festen Verpflichtung (Fair-Value-Hedge), (b) als Sicherung gegen bestimmte Risiken schwankender Zahlungsströme (Cashflow-Hedge), die mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbunden sind, oder (c) als Sicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Net-Investment-Hedge). Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr lagen im PCC-Konzern lediglich Cashflow-Hedges vor.

Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel seines Risikomanagements sowie die zugrundeliegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften. Darüber hinaus wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung und auch fortlaufend die Einschätzung dokumentiert, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows der Grundgeschäfte hocheffektiv kompensieren.

Der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows bestimmt sind und als Cashflow-Hedge designiert wurden, wird im sonstigen Ergebnis erfasst. Der ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Eigenkapital abgegrenzte Beträge werden in derjenigen Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.

Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Im Rahmen von offenem Factoring verkaufte Forderungen werden zum Zeitpunkt des Ankaufs durch den Factor ausgebucht. Lediglich der verbleibende anteilsmäßige Betrag, der nicht angekauft wird, bleibt in den Forderungen ausgewiesen. Im Rahmen des stillen Factorings erfolgt die Ausbuchung der Forderung erst zum Zeitpunkt der Zahlung durch den Factor. Gleichzeitig wird auf einem Abrechnungskonto gegenüber dem Factor im Bereich der sonstigen Vermögenswerte eine Forderung ausgewiesen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Schecks sowie Bankguthaben mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie kurzfristig hochliquide finanzielle Vermögenswerte. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Kontokorrentkredite

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus Kontokorrentkrediten sowie sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die zukünftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt, und sich die Vermögensbelastung zuverlässig schätzen lässt. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert der künftigen Vermögensabflüsse angesetzt und über den Zeitraum bis zur erwarteten Inanspruchnahme aufgezinst.

Ertragsteuern

Der PCC-Konzern bilanziert latente Steuern nach IAS 12 für Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz und ihren Steuerwerten. Latente Steuerverbindlichkeiten und latente Steueransprüche werden grundsätzlich für alle steuerbaren temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste werden nur erfasst insoweit es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Nutzung der Ansprüche zur Verfügung stehen. Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verrechnet werden kann. Früher nicht bilanzierte latente Ertragsteueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es aus aktueller Sicht wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftige zu versteuernde Ergebnisse die Realisierung des latenten Steueranspruchs gestatten.

Latente Steuerverbindlichkeiten und latente Steueransprüche werden miteinander verrechnet, wenn ein Recht auf Aufrechnung besteht und sie von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Laufende Steuern werden auf der Grundlage von steuerlichen Einkünften der Gesellschaft für die Periode berechnet. Es werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen Steuersätze der jeweiligen Gesellschaft zugrunde gelegt.

Leasing

Leasingvereinbarungen werden im Einklang mit IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ bilanziert. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag für einen festgelegten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts berechtigt und dafür im Gegenzug ein Entgelt gezahlt wird.

Leasingverhältnisse, bei denen die PCC-Gruppe als Leasingnehmer auftritt, werden nach dem sogenannten Nutzungsrechtsmodell bilanziert. Für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie bei Leasingvereinbarungen über Vermögenswerte mit geringem Wert wird die Anwendungserleichterung des IFRS 16.5 in Anspruch genommen. Der Ansatz von Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit entfällt für diese Leasingverhältnisse. Stattdessen werden die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten gehen sämtliche vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtungen ein. Auf eine Trennung der Zahlungen für Leasing- und etwaige Nichtleasingkomponenten wird unter Anwendung des Wahlrechts nach IFRS 16.15 verzichtet. Die bestehenden Zahlungsverpflichtungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der PCC-Gruppe abgezinst, sofern die Bestimmung des impliziten Zinssatzes nicht möglich ist und der so ermittelte Barwert als Leasingverbindlichkeit passiviert. Das korrespondierende Nutzungsrecht wird in gleicher Höhe angesetzt. Anfänglich direkte Kosten sowie geleistete Vorauszahlungen erhöhen den Zugangswert des Nutzungsrechts, erhaltene Leasinganreize mindern ihn. In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht linear über die Leasinglaufzeit oder die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode fortentwickelt.

Vertraglich festgelegte Verlängerungs-, Kauf- und Kündigungsoptionen sichern der PCC-Gruppe beim Abschluss von Leasingvereinbarungen zukünftige betriebliche Flexibilität, erfordern aber auch Ermessensentscheidungen. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden sämtliche gegenwärtigen Erkenntnisse und zukünftigen Erwartungen einbezogen, die für die Ausübung oder Nichtausübung der Optionen sprechen. Sofern die PCC-Gruppe mit hinreichender Sicherheit von der Ausübung der Verlängerungsoption ausgeht, umfasst die unterstellte Laufzeit auch diese Perioden. Eine Änderung der Laufzeit wird berücksichtigt, wenn sich im Zeitablauf die Einschätzung der hinreichend sicheren Ausübung beziehungsweise Nichtausübung der bestehenden Option ändert.

Umsatzrealisierung

Die PCC-Gruppe realisiert ihre Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 im Wesentlichen durch den Vertrieb selbst produzierter chemischer Produkte, durch den Handel mit chemischen Rohstoffen und Waren sowie durch die Erbringung umfassender Logistik- und Transportdienstleistungen. Des Weiteren erzielt der Konzern Umsatzerlöse aus Stromerzeugung und -handel sowohl auf Basis konventioneller als auch erneuerbarer Energiequellen.

Bei der Erfassung von Umsatzerlösen folgt der Konzern dem Fünf-Schritte-Modell des IFRS 15:

1. Identifizierung der Verträge mit einem Kunden
2. Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen
3. Bestimmung der Gegenleistung
4. Verteilung der Gegenleistung auf die separaten Leistungsverpflichtungen
5. Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

Die Umsatzerlöse werden nach Abzug von Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatten entweder zu dem Zeitpunkt oder über den Zeitraum realisiert, in dem der Kunde Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und/oder Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Der überwiegende Teil der Leistungsverpflichtungen des PCC-Konzerns wird zu einem Zeitpunkt erbracht. Die relativ betrachtet untergeordnete Umsatzrealisierung über einen Zeitraum kommt vor allem beim Verkauf von Strom sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen vor. Grundsätzlich liegt den Umsatzgeschäften der PCC-Gruppe keine wesentliche Finanzierungskomponente zugrunde. Das Zahlungsziel beträgt durchschnittlich 13 Tage.

Der Konzern bilanziert Vertragsverbindlichkeiten für noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen, aber vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen und weist diese Beträge unter den sonstigen Verbindlichkeiten in der Bilanz aus. Erfüllt der Konzern hingegen eine Leistungsverpflichtung, wird der Anspruch auf Gegenleistung im Konzern als Vertragsvermögenswert in den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bilanziert, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist.

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand nach IAS 20 werden im Konzernabschluss der PCC-Gruppe als passive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst, sofern Sicherheit darüber besteht, dass die Bedingungen, die in Verbindung mit den Zuwendungen stehen, erfüllt werden und die Zuwendungen auch gewährt werden. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen über die Abschreibungsdauer des damit geschaffenen Vermögenswerts.

Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen

Ausgaben für fündige Explorationsbohrungen sowie für nichtfündige Entwicklungsbohrungen werden im Einklang mit IFRS 6 aktiviert. Diese Ausgaben werden bis zur Exploration grundsätzlich als Anlagen im Bau ausgewiesen. Bei positivem Fund und Produktionsbeginn erfolgt die Umbuchung in die Position „Technische Anlagen und Maschinen“. Die aktivierten Aufwendungen werden über die durch Gutachten ermittelten maximalen Förderjahre abgeschrieben. Sollte eine jährlich stattfindende Überprüfung der Funde dazu führen, dass sich diese Laufzeit gegebenenfalls ändert, wird die Abschreibungsdauer daraufhin angepasst. Eine in späteren Perioden ebenso mögliche Feststellung der Unbrauchbarkeit des Funds führt zur außerplanmäßigen Abschreibung.

Umrechnung von Fremdwährungen

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb bilanziert werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst.

Für Unternehmen, deren funktionale Währung der Euro ist, gilt: Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umzurechnen. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem Kurs umzurechnen, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Jegliche Vermögenswerte und Schulden, welche aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskassakurs umgerechnet.

Für Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, gilt: Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtag in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil im Eigenkapital erfasst. Der im Eigenkapital für einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfasste kumulative Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam aufgelöst.

Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Währungen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

wdt_ID Fremdwährungswechselkurs für 1 EUR Stichtagskurs 31.12.2022 Stichtagskurs 31.12.2021 Durchschnittskurs 2022 Durchschnittskurs 2021
1 Bosnische Konvertible Mark (BAM) 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558
2 Bulgarische Leva (BGN) 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558
3 Belarus Rubel (BYN) 2,7013 2,8826 2,9411 3,0050
4 Tschechische Krone (CZK) 24,1160 24,8580 24,5660 25,6400
5 Isländische Krone (ISK) 151,5000 147,6000 142,2400 150,1500
6 Nordmazedonischer Denar (MKD) 61,4932 61,6270 61,6517 61,6275
7 Malaysischer Ringgit (MYR) 4,6984 4,7184 4,6279 4,9015
8 Polnischer Złoty (PLN) 4,6808 4,5969 4,6861 4,5652
9 Rumänischer Leu (RON) 4,9495 4,9490 4,9313 4,9215
10 Russischer Rubel (RUB) 79,2258 85,3004 74,1251 87,1527
11 Thailändischer Baht (THB) 36,8350 37,6530 36,8562 37,8368
12 Türkische Lira (TRY) 19,9649 15,2335 17,4088 10,5124
13 Ukrainische Griwna (UAH) 38,9510 30,9226 33,9954 32,3009
14 US-Dollar (USD) 1,0666 1,1326 1,0530 1,1827

Verwendung von Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert eine Reihe von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung, die sich auf die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie auf Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres auswirken. Die Hauptanwendungsbereiche für Annahmen und Schätzungen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten sowie im Ansatz und in der Bewertung von sonstigen Rückstellungen und Pensionsrückstellungen sowie Ertragsteuern. Schätzungen fließen auch in die Bestimmung von Leasinglaufzeiten ein sowie in die Berechnung des Abzinsungssatzes im Rahmen der Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Des Weiteren ist es für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswerts bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung. Darüber hinaus unterliegen die Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen insbesondere aufgrund der erheblichen Volatilitäten an den Energiemärkten infolge des Krieges in der Ukraine sowie den Folgen der Corona-Pandemie einer erhöhten Unsicherheit. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Sowohl für den Krieg in der Ukraine als auch für die Corona-Pandemie ist es schwierig, die Dauer und das Ausmaß möglicher Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf Cashflows vorherzusagen. Die Buchwerte der von Schätzungen betroffenen Positionen sind den entsprechenden folgenden Kapiteln dieses Anhangs beziehungsweise der Bilanz zu entnehmen.